Erscheinung:14.03.2005 | Thema Maßnahmen Vorläufiges Insolvenzverfahren über Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet
Am Montag hat das Amtsgericht Frankfurt am Main auf Antrag der BaFin das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet. Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Phoenix nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind
Die BaFin hatte bereits vergangene Woche das Unternehmen angewiesen, die Geschäfte ruhen zu lassen.
Die Finanzaufsicht sah sich zu dem Insolvenzantrag veranlasst, nachdem sie von der neuen Phoenix-Geschäftsleitung über Unregelmäßigkeiten informiert worden war, die diese aufgedeckt hatte. Dabei geht es um das Bestehen eines Kontos bei einem Londoner Broker. Über diesen Broker hat Phoenix Finanzgeschäfte für Kunden abgewickelt.
Die Unregelmäßigkeiten blieben bis Anfang März 2005 unentdeckt; die bei Phoenix vorhandenen Kontounterlagen, die ein Guthaben von mehr als 600 Millionen Euro vortäuschten, waren offenbar manipuliert. Die Phoenix-Geschäftsführung hat vergangene Woche auf Anraten der BaFin die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Es besteht die Gefahr, dass den Anlegern ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden ist. Die BaFin wird umgehend den Entschädigungsfall feststellen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Anleger mögliche Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) geltend machen können. Die EdW wird dann über die Berechtigung der Ansprüche entscheiden.
Für Anleger hat die BaFin eine Informations-Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0228-4108-1010 erreichbar ist. Auch die EdW steht für Auskünfte unter der Telefonnummer 030-203699-5626 bereit.
Aktualisiert (06.04.2006):
Die Informationshotline wurde am 6. April 2006 eingestellt. Anleger können sich jedoch montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr an das BaFin-Verbrauchertelefon wenden. Die Telefonnummer lautet 01805 - 1 22346 (12 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz).